das von der bayerischen Aufsichtsbehörde akzeptierte Verfahren der Datenaufbereitung verlassen“. Er müsse künftige Äußerungen „als seine eigene Auffassung“ kennzeichnen und dürfe dabei keine „unangemessen [...] Weichert in seinem letztinstanzlichen Beschluss für zukünftige Äußerungen strenge Grenzen auf, so müsse bei etwaiger Kritik auch erwähnt werden, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zu [...] verabsolutierenden und diskreditierenden Bewertungen in der Medienöffentlichkeit nicht hinnehmen muss “, sagte ein Sprecher der Unternehmensgruppe. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom