außerdem darauf hin, dass das Gericht vielmehr bestätigt habe, „dass es keinerlei Anlass gegeben habe, sich in der gewählten Weise über die VSA zu äußern.“ Die Geschäftsführung der VSA verwies darauf, dass [...] dass der Beschluss vor allem für die Apotheker in Deutschland ein wichtiges Signal sei, müssten sie sich doch nun nicht mehr unterstellen lassen, an der Weitergabe nicht ausreichend geschützter Daten beteiligt